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Aufträge in Europa

Es gibt kaum ein europäisches Land, in dem die Detektive der Detektei Lentz® seit Gründung im Jahr 1995 als Detektei noch nicht im Einsatz waren.

Europa nicht nur kennen sondern verstehen

Europa ist nach Asien der am dichtesten besiedelte Kontinent. Zwar ist Europa geografisch gesehen nur ein Subkontinent, wird jedoch aus historischen Gründen als eigener Kontinent betrachtet. Zudem bilden die europäischen Länder auch kulturell gesehen eine Einheit. Generell basieren sowohl Ost- als auch Westeuropa auf einem ähnlichen Wertesystem und den gleichen historischen Wurzeln. Dennoch gibt es Unterschiede in Lebens- und Verhaltensweise und Mentalität zwischen den einzelnen Ländern. Daher sind für Ermittlungsaufträge Kenntnisse der jeweiligen Sprache und Region unerlässlich. Welche Behörde ist in welchem Land für was zuständig? Ist es unter Umständen besser, bei Kindesentführungen z.B. in Spanien die entsprechende Institution nicht einzuschalten, um das Kind schnell in Sicherheit bringen zu können? Wie zuverlässig ist z.B. der Ansprechpartner in Italien? Um hier schnell die richtige Entscheidung treffen zu können, braucht es Erfahrung und Kontakte.

EuropaIn London unterhält die Detektei Lentz® eine eigene Niederlassung.

Erfahrungen der Detektei Lentz® in Europa

Eigene Niederlassungen unserer Detektei in Deutschland, England und Spanien unterstreichen den internationalen Einsatzradius und garantieren europaweit eine kurzfristige Verfügbarkeit ortskundiger und sprachkundiger Detektive. Wie bei der Detektei Lentz® üblich, entstehen Ihnen sämtliche Kosten immer erst ab dem jeweiligen Einsatzort – ganz egal wo in Europa Sie unsere Detektive benötigen. In den letzten zwölf Monaten waren unsere Detektive – auszugsweise – zum Beispiel in

im Einsatz um für deutsche und ausländische Mandanten Sachverhalte im privaten, oder gewerblichen Bereich zu klären. Beispielsweise geht es um die Überwachung eines untreuen Ehe-/ Lebenspartners während eines Urlaubes oder einer Geschäftsreise im europäischen Ausland. Oder es bestehen an der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit eines im Ausland arbeitenden Mitarbeiters, der möglicherweise in die eigene Tasche wirtschaftet oder einem Mitbewerber zuarbeitet. Sehr häufig werden wir beauftragt zur Klärung des Verbleibs von Personen (auch Schuldnern) oder verschwundenen Gegenständen im europäischen Ausland. So haben wir schon verschwundene Tiere (hochwertige Rennpferde), Schiffe, Baumaschinen, LKWs u.a. europaweit gesucht, gefunden und dann – mit Hilfe der einheimischen Behörden – sichergestellt und die Rückführung zu unserem Mandanten begleitet.

Fallbeispiel der Detektei Lentz®: Schuldnersuche in Frankreich

Ein ehemaliger Bauunternehmer schuldete unserer Mandantin rund 500.000 €. Er meldete sich nun mit Hauptwohnsitz nach Frankreich ab und beantragte nach einem halben Jahr dort ein privates Insolvenzverfahren. In Frankreich sind solche Verfahren, die in Deutschland über sieben Jahre dauern, schon nach rund einem Jahr abgeschlossen und die Restschuldbefreiung kann erteilt werden, Auch für ausländische EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben.

Unsere Mandantin zweifelte an der Rechtmäßigkeit und schaltete unsere Detektei ein. Unsere Detektive ermittelten, dass die Meldeadresse ein unscheinbares Einfamilienhaus war, an dem sieben Briefkästen mit unterschiedlichen deutschen Namen angebracht waren. Schnell konnten unsere Ermittler beweisen, dass die Hausbewohner für ein entsprechendes Entgelt den Inhalt des Briefkastens des Bauunternehmers regelmäßig an eine deutsche Adresse schickten. Die Observierung dieser Anschrift brachte Gewissheit, dass die Zielperson ihren Lebensmittelpunkt nach wie vor in Deutschland hatte, hier - über die Gewerbeanmeldung der Freundin - weiterhin als Unternehmensberater mit entsprechendem Einkommen arbeitete. Der Anwalt unserer Mandantin informierte nun sowohl die deutschen als auch die französischen Insolvenzbehörden über die wahren Lebensumstände und beantragte die Restschuldbefreiung zu versagen und erstattete Strafanzeige wegen Verdachts eines möglichen Insolvenzbetruges.

Fallbeispiel: Kindswohlgefährdung in Spanien

Unser Auftraggeber war sehr skeptisch: Seine erst 22jährige Ex-Freundin wanderte gemeinsam mit dem dreijährigen Sohn und einem neuen Lebensgefährten, den Sie erst knapp vier Monate kannte, nach Arenal (Spanien | Mallorca) aus. Unser Auftraggeber konnte dies, da die Mutter das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, nicht verhindern, glaubte jedoch dass der neue Freund der Mutter nicht gut für seinen Sohn sei und schaltete uns ein. Im Verlauf der Observation vor Ort konnte festgestellt werden, dass die Kindesmutter und der neue Lebensgefährte eine kleine Bar in Strandnähe gekauft hatten und bewirtschafteten. Beide leben mit dem Kind in einer sehr ungepflegten Gegend in einer 45m² großen 2-Zimmer-Wohnung und arbeiten von morgens 10 Uhr bis spät in die Nacht. Das Kind ist die meiste Zeit mit in der Bar anwesend, wird immer gegen 19 Uhr von der Mutter in die Wohnung gebracht. Nach ca. 1 Stunde verlässt sie die Wohnung und kehrt in die Bar zurück. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der neue Freund, in Deutschland mehrfach mit dem Gesetz wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten war und eine zweijährige Haftstrafe gerade zur Bewährung ausgesetzt war.

Unser Auftraggeber nutzt unseren Bericht nun dazu, mit Hilfe des ihn unterstützenden örtlichen Jugendamtes eine Änderung hinsichtlich des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts gerichtlich durchzusetzen und seinen Sohn wieder nach Deutschland zu holen, um diesen gemeinsam mit dem Jugendamt und seinen Eltern zu betreuen und ein kindgerechtes Leben zu ermöglichen.

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